Barrierefreiheitserklärung

Die Stadtgemeinde St. Johann im Pongau verpflichtet sich, ihre Website sowie die mobile Anwendung Gem2Go im Einklang mit § 4c des Salzburger Teilhabegesetzes und der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung gilt für die Website www.st.johann.at und die Gem2Go-App.


Stand der Umsetzung

Wir streben an, unsere digitalen Angebote gemäß der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1)“ sowie dem Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) zu gestalten und fortlaufend zu verbessern.


Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde zuletzt am 12. Feber 2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit unserer digitalen Angebote sind uns ein wichtiges Anliegen. Sollten Sie Barrieren oder Probleme bei der Nutzung unserer Website oder App feststellen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Ihre Hinweise helfen uns, die Angebote weiter zu optimieren.

Bitte senden Sie Ihre Mitteilungen mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website/App“ per E-Mail an E-mail senden. Beschreiben Sie dabei möglichst genau das Problem und nennen Sie die betroffenen Seiten oder Funktionen.

Kontakt:

Stadtgemeinde St. Johann im Pongau
Hauptstraße 18
5600 St. Johann im Pongau


Beschwerdemöglichkeiten

Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie eine Beschwerde bei der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Bundeslandes einreichen. Diese prüft, ob ein Verstoß gegen § 4c des Salzburger Teilhabegesetzes vorliegt, und gibt gegebenenfalls Empfehlungen zur Mängelbeseitigung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.


Zusatzinformationen und Bedienungshilfen

  • Unsere Seiten folgen einer einheitlichen Struktur, die die Navigation erleichtert. Sie enthalten Sprungmarken zu den Hauptbereichen wie „Zum Inhalt springen“, „Zur Navigation springen“ und „Zur Suche springen“, die auch von Screenreadern erkannt werden.

  • Für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern sind zusätzliche Informationen versteckt hinterlegt, zum Beispiel Hinweise zum Verhalten von Links, wenn diese in einem neuen Fenster geöffnet werden.

  • Die Volltextsuche ermöglicht eine einfache und dynamische Suche auf der Website.

  • Die Standardsprache ist klar definiert, und anderssprachige Textstellen sind entsprechend ausgezeichnet.

  • Links öffnen in der Regel im gleichen Fenster. Falls ein Link ein neues Fenster öffnet, wird dies mit einem Hinweis („öffnet in einem neuen Fenster“) kenntlich gemacht.

  • Links zu internen Dokumenten sind mit Dateiformat und Dateigröße versehen, um eine bessere Orientierung zu bieten.

  • Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer PDF-Dokumente zu verbessern und orientieren uns dabei am ISO-Standard PDF/UA. Ein vollständiger barrierefreier Zugang zu allen PDF-Inhalten kann jedoch nicht garantiert werden.

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail. Wir stellen Ihnen die Inhalte auf Anfrage barrierefrei zur Verfügung und ergänzen unsere Dokumente um barrierefreie Alternativen.