Ingrid KAPPACHER

Erdgeschoss - Zimmer 4
Telefon +43 6412 8001 Dw 24

Fax +43 6412 8005




WOHNUNG
Wohnungsansuchen
Antrag auf Wohnbeihilfe


Informationen zur Parkraumbewirtschaftung

Die Gebührenpflicht gilt: MO - FR von 8:00 - 18:00 Uhr
                                           SA von 8:00 - 12:00 Uhr

Wird das Kraftfahrzeug zum Parken abgestellt, ist 
beim nächsten Parkscheinautomaten ein Parkschein zu 
lösen. Dieser ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe
 des Fahrzeuges anzubringen.

Maximale Parkdauer  2 Stunden
Höhe der Parkgebühr 
0,50 für die erste 
halbe Stunde jeder weitere 6-Minuten-Intervall 
0,10 (max. 2,--)

   Jahreskarte  310,--
Jahreskarte für Untermarkt-Parkplatz € 180,-- 
Monatskarte 
  40,--

Die Parkraumbewirtschaftung gilt in folgenden Bereichen:

Parkplatz gegenüber der Bezirkshauptmannschaft
Hauptstraße
Ing.-Ludwig-Pech-Straße
Hans-Kappacher-Straße
Pöllnhof Parkplatz
Untermarkt Parkplatz
Kasernenstraße
Bendl Parkplatz

 Wird das Kraftfahrzeug zum abgabenfreien Halten 
abgestellt, ist  es mit einer richtig eingestellten
 Parkscheibe (Ankunftszeit) zu versehen.



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Bild folgt!





Georg RAINER

Dachgeschoss - Zimmer 20

Straßenaufsichtsorgan