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Wohnungsvergabe

ZU VERGEBENDE WOHNUNGEN: 


1-Zi-WHG: Derzeit stehen keine 1-Zi-Wohnungen zur Verfügung.

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2-Zi-WHG: Derzeit stehen keine 2-Zi-Wohnungen zur Verfügung.

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3-Zi-WHG: Derzeit stehen keine 3-Zi-Wohnungen zur Verfügung.

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4-Zi-WHG:  Derzeit stehen keine 4-Zi-Wohnungen zur Verfügung.

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Seit September 2023 können Sie einen Antrag auf Zuweisung einer ausgeschriebenen Wohnung bis zur ausgeschriebenen Antragsfrist online einbringen.  Diesen finden Sie bei der jeweiligen ausgeschriebenen Wohnung.

Sie interessieren sich für mehrere Wohnungen? 


Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung für die Wohnung einige Tage nach der ausgeschriebenen Antragsfrist andauern kann, da einerseits die Richtlinien der Salzburger Wohnförderung betreffend Wohnungsgröße, Einkommen usw. geprüft werden und die Richtlinien der Stadtgemeinde St. Johann im Pongau berücksichtigt werden. 



Sollte der elektronische Antrag nicht funktionieren bieten wir Ihnen das Formular für das Wohnungsansuchen zum Download an:

  • Wohnungsansuchen[2].pdf herunterladen (0.14 MB) Das Formular können Sie herunterladen und auf Ihrem PC unter einem beliebigen Namen speichern. In diesem Fall füllen Sie dann das Formular aus und schicken es uns per Post oder als Anhang zu einer E-Mail zu, oder Sie geben es persönlich im Gemeindeamt ab.

Bei elektronischer Übermittlung entfällt die Unterschrift des Wohnungswerbers.

Beachten Sie bitte, dass sich das Ansuchen immer nur auf eine bestimmte, aktuell zur Vergabe ausgeschriebene Wohnung bezieht. Ihr Ansuchen wird daher, falls Sie die Wohnung nicht zugewiesen bekommen, aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht in Evidenz genommen

Es ist für jede ausgeschriebene Wohnung ein neuer Antrag zu stellen.

Die Verlautbarung der zu vergebenden Wohnungen erfolgt unmittelbar nach deren Freimeldung durch die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften.

Die Wohnungsvergabe für das betreute Wohnen bleibt wie gehabt!