Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Informationen > Förderungen

Hausnummerierung

Gesetzliche Grundlage: § 18 Baupolizeigesetz 1997 - BauPolG LGBl. Nr. 40/1997 i.d.d.g.F.

Alle Bauten, die Aufenthaltsräume für Menschen enthalten, müssen an den öffentlichen Verkehrsflächen zugekehrten Seiten mit Orientierungsnummern (Hausnummern) versehen sein. Diese werden von der Stadtgemeinde vergeben und sind am Bauamt zu erwerben. Die Eigentümer von Bauten sind verpflichtet, diese Orientierungstafel anzubringen.

Zuständig