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Heckenrückschnitt und Rasen mähen

Veröffentlichungsdatum23.09.2018Lesedauer1 MinuteKategorienAktuelles
Foto für Heckenrückschnitt und Rasen mähen

Hecken, Bäume und Sträucher verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können „wuchernde“ Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen verursachen. Zu hoch wachsende Hecken oder überhängende Äste an Kreuzungen, Einmündungen, Gehsteigen und Radwegen versperren die Sicht auf den Verkehr sowie auf Verkehrszeichen und Straßenlaternen und beeinträchtigen damit die Verkehrssicherheit. Besonders gefährdet sind Kinder, die dann oft auf die Straße ausweichen müssen. Schneiden Sie deshalb Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Wegen rechtzeitig und regelmäßig so weit zurück, dass FußgängerInnen und andere VerkehrsteilnehmerInnen den Verkehrsraum ohne Gefahr nutzen können.

Der Heckenrückschnitt liegt im Verantwortungsbereich der LiegenschaftseigentümerInnen, dient der Verkehrssicherheit und ist auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen. Die Grundstücksbesitzer sind verantwortlich, wenn es entlang der Grundstücksgrenze auf Grund von hereinhängenden Ästen zu Unfällen oder Beschädigungen kommt. Kommen GrundstückseigentümerInnen ihren Pflichten nicht nach, hat die Stadtgemeinde die Möglichkeit, die Pflanzen auf Kosten der Betroffenen beseitigen zu lassen.

 

Rasen mähen – aber zur richtigen Zeit!

Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Rasen mähen ist aber meist mit Lärm verbunden und so ist es sinnvoll, bestimmte „Spielregeln“ einzuhalten. Denn nicht selten stellt der Lärm von motorbetriebenen Rasenmähern das gute nachbarschaftliche Verhältnis auf die Probe. Die Stadt empfiehlt folgende Betriebszeiten für motorbetriebene Rasenmäher:

Montag bis Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr, Sonn- und Feiertag von 10.00 bis 12.00 Uhr. Für einen gepflegten Garten und eine gute Nachbarschaft!