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Kommunalabgaben für Zweitwohnsitze und Wohnungsleerstand

Seit 1.1.2023 ist die Stadtgemeinde St. Johann im Pongau ermächtigt zwei Gemeindeabgaben auszuschreiben.

  1. eine Kommunalabgabe Zweitwohnsitz - eine Abgabe auf Zweitwohnsitze,
  2. eine Kommunalabgabe Wohnungsleerstand - eine Abgabe auf Wohnungen ohne Wohnsitz;

In den folgenden Links finden Sie alle wesentlichen Eckpunkte dieser beiden neuen Abgaben.