Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Informationen > Gebühren

Allgemeine Nächtigungsabgabe

Allgemeine Nächtigungsabgabe


Allgemeine Nächtigungsabgabe
Allgemeine Nächtigungsabgabe je Nächtigung sofern sie nicht
nach § 3 des Nächtigungsabgabengesetzes befreit sind
€ 1,95
Allgemeine Nächtigungsabgabe für Wohnwägen, Mobilheime, Campingbusse,
Zelte sofern sie nicht nach § 3 des Nächtigungsabgabengesetzes befreit sind
€ 0,98
Fremdenverkehrsförderungsfondsbeitrag pro
nächtigungsabgabenpflichtiger Nächtigung, lt. § 51lit.b des Sbg.
Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl.Nr. 94/1985 i.d.g.F.
€ 0,05

 

Besondere Nächtigungsabgabe:

Die besondere Nächtigungsabgabe ist als jährlicher Bauschbetrag zu entrichten. Die Höhe des Bauschbetrages wird festgesetzt
a) für Ferienwohnungen mit mehr als 80 m² Nutzfläche mit dem 360-fachen
b) für Ferienwohnungen mit mehr als 40 m² Nutzfläche mit dem 280-fachen
c) für Ferienwohnungen bis einschließlich 40 m² mit dem 200-fachen
d) bei dauernd abgestellten Wohnwägen mit dem 130-fachen jener allgemeinen Ortstaxe,  die auf Grund der jeweils geltenden Bestimmungen der Verordnung der Gemeindevertretung
der Stadtgemeinde St. Johann im Pongau vom 12.12.2003 über die Erhebung der allgemeinen Ortstaxe nach dessen § 2 zu entrichten ist. 

Zuschlagsabgabe zur besonderen Ortstaxe:
Die Höhe der Gemeindeabgabe wird gem. § 4 Abs. 6 Salzburger Ortstaxengesetz 1992 in der Fassung LGBl. Nr. 25/2011 vom 28.2.2011 mit einem Betrag von 30% der besonderen Ortstaxe gestgesetzt.