- Förderung eines E-Autos mit € 500,-- für Privatpersonen (Modelle mit einem Brutto-Listenpreis von mehr als € 50.000,-- sind ausgeschlossen)
- Plug-in-Hybrid Fahrzeug mit € 250,-- (Plug-in-Hybrid mit Dieselantrieb ist von der Förderung ausgeschlossen)
- E-Moped mit € 100,-
- Biomasseförderung € 500,00:
Einbau einer Biomassezentralheizung (Hackgut-Zentralheizung, Pellets-Zentralheizung oder Scheitholzheizung mit Pufferspeicher) für ein Wohngebäude
Anschluss an ein erneuerbares Nahwärmenetz (Biomasse)
- Wärmepumpen € 500,00:
Einbau einer Wärmepumpe - Solaranlagen € 500,00:
Errichtung und Erneuerung einer Solaranlage
- Photovoltaikanlagen € 500,00:
Errichtung und Erneuerung einer Photovoltaikanlage
Die Richtlinien der Salzburger Landesförderung (Energieförderung) sind zu berücksichtigen. Eine Förderung durch die Gemeinde wird nach Vorlage der Förderzusage des Amtes der Salzburger Landesregierung gewährt.
In einem Zeitraum von zehn Jahren kann je energiesparender Maßnahme nur einmal eine Förderung durch die Stadtgemeinde gewährt werden.
Das Gebäude, für das die Förderung gewährt wird, muss ganzjährig bewohnt werden.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Zuständig
Formulare
Zuständigkeiten